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Wärmebrückenberechnung

Wärmebrücken beschreiben einzelne Detailpunkte in der thermischen Gebäudehülle, die einen erhöhten Wärmestrom aufweisen. Hierfür wird ein pauschaler Wärmebrückenzuschlag nach DIN 4108 angesetzt.

Durch eine detaillierte Wärmebrückenberechnung lässt sich der Wärmebrückenzuschlag für die Gebäudehülle genau bestimmen. Der pauschale Wärmebrückenzuschlag von 0,05 W/m²K – 0,15 W/m²K entfällt somit. Zuschläge von 0,015 W/m²K und weniger können somit teilweise erreicht werden.

Im Beispiel eines förderfähigen KfW-Effizienzhauses 55 lässt sich z.B. ohne gravierende Änderungen der Gebäudehülle und der Anlagentechnik oftmals rechnerisch der KfW-Effizienzhaus 40 Standard erreichen.

Die höheren Fördermittel machen eine Wärmebrückenberechnung in den meisten Fällen sehr wirtschaftlich!

Bei Fragen und Interesse melden Sie sich gerne bei uns - wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot hierzu!



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