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Wärmebrückenberechnung

Wärmebrücken beschreiben einzelne Detailpunkte in der thermischen Gebäudehülle, die einen erhöhten Wärmestrom aufweisen. Hierfür wird ein pauschaler Wärmebrückenzuschlag nach EnEV angesetzt.

Durch eine detaillierte Wärmebrückenberechnung lässt sich der Wärmebrückenzuschlag für die Gebäudehülle genau bestimmen. Der pauschale Wärmebrückenzuschlag von 0,05 W/m²K – 0,15 W/m²K entfällt somit und  Zuschläge von unter 0,015 W/m²K und besser werden oftmals erreicht.

Im Beispiel eines förderfähigen KfW-Effizienzhauses 55 lässt sich z.B. ohne gravierende Änderungen der Gebäudehülle und der Anlagentechnik oftmals der KfW-Effizienzhaus 40 Standart erreichen.

Das macht eine Wärmebrückenberechnung in den meisten Fällen sehr wirtschaftlich!

Bei Fragen und Interesse melden Sie sich gerne bei uns - wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot hierzu!

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