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Lüftungskonzepte

Nach aktueller Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist es notwendig Gebäude so auszuführen, dass zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung ein Mindestluftwechsel gewährleistet ist. Mit zunehmend dichter ausgeführten Gebäudehüllen bei Neubau und Sanierung nimmt die Wichtigkeit des Luftwechsels zu. Um anfallende Feuchtigkeit aus dem Gebäude zu transportieren, reicht die natürliche Infiltration meist nicht mehr aus.

Wir prüfen auf Grundlage der DIN 1946-6 und DIN 18017-3, ob eine lüftungstechnische Maßnahme notwendig ist.

Bei Fragen und Interesse melden Sie sich gerne bei uns!

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