Häufig gestellte Fragen
Vorgehen:
Es ist für die Beantragung und Abrufung der Fördermittel wichtig, dass die Reihenfolge der einzelnen Schritte eingehalten wird. Nur dann kann ein reibungsloser Ablauf bei ihrem Bauprojekt garantiert werden.
| 1. | Energieberatung: Ihre Anfrage und unser Angebot. Es folgen Auftrag und Durchführung der Beratung mit abschließender persönlicher Übergabe. Dieser Schritt wird einzeln gefördert. |
| 2. | Sanierung: Bei einer geplanten Sanierung sollten Sie eine Baubegleitung durch uns beauftragen und die genaue weitere Planung mit uns besprechen. Auch die Energetische Baubegleitung wird gefördert. |
| 3. | Handwerker suchen und Angebote einholen. |
| 4. | Förderanträge mit eingereichten Angeboten werden durch uns gestellt. Erst danach dürfen Handwerker beauftragt werden. |
| 5. | Durchführung der Sanierungsarbeiten mit Schlussrechnungen und abschließender Fachunternehmererklärung. |
| 6. | Förderabschluss: Einreichen der Fördermittelnachweise, Schlussrechnung der Baubegleitung und warten auf Auszahlung. |
- Baupläne mit Grundrissen und Raumhöhen (Gebäudeschnitt)
- Baujahr
- Anzahl der Wohneinheiten
- Anschrift des Objektes und Eigentümers
Von Anfang an!
Überlassen Sie nichts dem Zufall. Bei einer energetischen Sanierung mit Fördermitteln muss
die Maßnahme immer vor Vorhabenbeginn beantragt werden.
Sie sollten ein gut überlegtes Konzept haben, welches alle Punkte im Voraus erfasst und
Lösungen für Unvorhergesehenes bereithält.
In der Regel ist hier zu einem Sanierungsfahrplan geraten, da hiermit eine Erhöhung der
Fördermittel einhergeht.
Weiter müssen alle Maßnahmen gut aufeinander abgestimmt sein, damit die Wirtschaftlichkeit
der Maßnahmen gewährleistet werden kann.
Je eher Sie einen Fachmann hinzuziehen, desto genauer kann die Planung erstellt werden. Es
geht grundsätzlich über eine erste Kostenschätzung bis hin zur genauen Kostenfeststellung.
Sehr wichtig in Bezug auf Kosten ist die vorhergehende genaue Be- bzw. Ausschreibung der
auszuführenden Gewerke, um teure Nachträge zu vermeiden.
Auf Grundlage einer genauen Kostenschätzung können auch die möglichen Fördermittel
abgeschätzt werden.
In abgewogenen Schritten auf jeden Fall.
So können auch einzelne Maßnahmen zu hohen energetischen Einsparungen führen. Jedoch müssen
hier die bauphysikalischen Gegebenheiten berücksichtigt werden, um Wärmebrücken zu
vermeiden.
Auch Einzelmaßnahmen können außerdem teilweise gefördert werden.
Das Gutachten behandelt alle Themen, die notwendig sind, um eine maßgeschneiderte Sanierung Ihrer Immobilie umzusetzen. Nach einer Vor-Ort Analyse wird der der Gebäudebestand erfasst, als 3D-Modell eingepflegt und bewertet (Energiebedarfsausweis). Auf dieser Grundlage haben wir die Möglichkeit verschiedene Maßnahmen (z.B. Außenwanddämmung, Fenstertausch, neue Heizungsanlage) zu simulieren und wirtschaftlich zu bewerten. Diese stellen wir in unserem Bericht in mehreren Sanierungsvarianten dar. Ausgehend von einer „Gesamtsanierung in einem Zug“ bis zur Einzelmaßnahme prüfen wir sämtliche Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten.
Das kommt auf die geplanten Sanierungsmaßnahmen an. Bei einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus bietet die KfW-Förderbank eine sehr günstige Finanzierung plus Tilgungszuschuss an. Optional ist aber bei Ein- und Zweifamilienhäusern ein Zuschuss bei Eigenfinanzierung möglich. Sanierungen durch Einzelmaßnahmen werden beispielsweise durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Zur Sicherung der Qualität von Sanierungsmaßnahmen empfiehlt die KfW eine Begleitung durch einen Sachverständigen. Im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren“ zum KfW-Effizienzhaus kann für die Baubegleitung ein Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten, maximal bis zu 5.000,– € pro Antragsteller und Investitionsvorhaben, durch die KfW-Förderbank gewährt werden.
Vorschnelle Angebote und bereits im Vorfeld verfasste Bauverträge können auf dem ersten
Blick zwar verlockend aussehen, sind jedoch oft unvollständig oder lückenhaft. Sie sind
nicht selten der Grund für Bauverzug, Leerläufe und horrende Mehrkosten. Daher raten wir
stets zu Vorsicht und empfehlen folgende Fragen im Hinterkopf zu behalten:
- Habe ich alle Angebote, welche für die Antragstellung benötigt werden (vgl.: Zeitlicher Ablauf bei Fördermittelbeantragung)
- Welche Materialien werden angeboten und passen diese zu meinem Konzept?
- Entspricht die Ausführung den bautechnischen Regeln?
- Sind die Baumaßnahmen der Handwerker koordiniert und aufeinander abgestimmt?
- Sind Zusatzvereinbarungen im Sinne des Bauherren vereinbart? (VOB, BGB etc.)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die KfW Förderbank, die Deutsche
Energie-Agentur (DENA) und die Website der Bundesministerien für Umwelt, Klima und
Naturschutz geben Ihnen weitere wertvolle Tipps zur energetischen Gebäudesanierung:
www.bafa.de, www.kfw.de, www.dena.de,
www.bmu.de, www.co2online.de, www.stadt-muenster.de
Zur Qualitätskontrolle bei Neu- und Altbauten sowie zur Aufspürung von Wärmebrücken und
Leckagen in der Gebäudehülle.
> Blowerdoor Messung
> Thermografie-Gutachten
Für die Auszahlung von einigen Fördermitteln ist eine Luftdichtheitsmessung verpflichtend.
FAQ