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Energieausweise

Energieausweise für private und gewerbliche Immobilien

Seit der Novellierung der Energieeinsparverordnung 2014 sind Energieausweise Pflicht!
Bei Neuvermietung und Verkauf ist der Energieausweis schon bei Veröffentlichung vorzulegen. 

Für Nichtwohngebäude besteht seit dem 1. Juli 2009 eine Ausweispflicht. In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche
muss der Energieausweis zudem gut sichtbar ausgehängt werden.

 

Welche Energieausweise gibt es?

Generell wird zwischen dem bedarfs- und verbrauchsorientierten Ausweis unterschieden. Der Bedarfsorientierte wird über die realen U-Werte der Gebaüdehülle und der vorh. Anlagentechnik EDV-technisch ermittelt. Beim Verbrausorientierten werden die letzten 3 Jahresverbräuche gemittelt und klimabereinigt dargestellt. Der Energieausweis hat (in der Regel) eine Gültigkeit von 10 Jahren. (ab Ausstellungsdatum)


Wann wird der bedarfsorientierte Energieausweis gefordert?

  • - Für Immobilien mit weniger als 5 Wohneinheiten und die vor dem 01.11.1977 erstellt wurden (anzuwenden seit dem 01.10.2008)

Wann ist der verbrauchsorientierte Energieausweis zulässig?

  • - Für Immobilien mit mehr als 4 Wohneinheiten
  • - Energieverbräuche von zusammenhängenden 36 Monaten müssen für das gesamte Gebäude vorliegen.


Wir erstellen Ihnen gerne einen Energieausweis - bei weiteren Fragen hierzu sprechen Sie uns an!

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